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Gefahren beim Immobilienkauf in Südafrika Drucken E-Mail

Vermeidbare Pannen »


Geschichten aus dem wahren Leben ...

Folgendes sind wahre Begebenheiten von bösen Überraschungen, die Käufer beim Erwerb
von Grundbesitz erlebt haben – und es sind nur einigeBeispiele von vielen, die man erzählen könnte:


BEISPIEL 1

Herr und Frau B. haben mit einem Architekten vereinbart, ein Grundstück mit Baugenehmigung zu erwerben. Ein Kaufangebot wurde unterzeichnet, das dem Architekten bestimmte Zahlungen zur Vervollständigung gewisser Bauabschnitte zusicherte. Die Übertragung sollte bei Fertigstellung stattfinden.

Sehr zum Nachteil von Herrn und Frau B. mußte der Architekt Konkurs anmelden, als der Bau zu 95% fertig war und er 95% des Geldes erhalten hatte. Da sie noch nicht rechtmäßige Besitzer waren und der Architekt eine Hypothek auf den Besitz hatte eintragen lassen, nahm die (Hypotheken-)Bank Besitz, und Herr und Frau B. gingen leer aus, nachdem sie ca. R650.000 gezahlt hatten. Die betreffende Bank zeigte Verständnis und verhandelt seit ca. sechs Monaten mit Herrn und Frau B., bislang ohne Einigung.


BEISPIEL 2

Ein englisches Paar war im Urlaub so begeistert von der schönen Stadt Knysna, dass es sich zum Kauf eines Grundstücks mit Baugenehmigung entschied. Nach diesem Erwerb beschlossen sie auch nach Südafrika einzuwandern. Im September diesen Jahres  war das Haus immer noch nicht ganz fertig – zwölf Monate nach veranschlagtem Fertigstellungstermin. Erschwerend kommt hinzu, dass der Architekt die letzte Zahlung von R400,000 schon erhalten hat, obwohl dies erst nach Fertigstellung geschehen sollte. Damit hatten die Käufer kein Druckmittel mehr in der Hand und saßen somit am kürzeren Hebel, was sie viel Zeit- und Rechtsaufwand kostete.


BEISPIEL 3

Einwanderer nach Südafrika entschlossen sich dazu, dem Stress des europäischen Alltags zu entfliehen, und in Kapstadt eine Pension zu eröffnen.

Nach Übernahme des neuen Besitzes suchten sie die Bodenheizung, die ihnen vom vorigen Eigentümer, sowie dessen Makler versprochen worden war. Leider vergebens! Hinzu kam, dass sich das Gutachten des Elektro-Fachmanns als falsch erwies, und die Verkabelung des Grundstücks doch nicht in Ordnung war. Damit nicht genug, stellte sich beim ersten Regen heraus, dass das Dach undicht war.

Dieser Fall ist noch nicht abgehandelt.


BEISPIEL 4

Neuankömmlinge in Südafrika schauten sich nach einer Kleinsiedlung um, um sich dort im Tourismus zu etablieren.

Entsprechend aufgeregt waren sie, als sie einen möglicherweise passenden Standort ausfindig machten, und erkundigten sich beim Makler nach dem nötigen Verfahren. Sie legten ein Kaufangebot für den vollen veranschlagten Preis vor, welches auch akzeptiert wurde.

Vertraut mit der englischen Gesetzgebung überlegten sie , ob sie mit der Abwicklung fortfahren sollten, zumal ein Preis vereinbart war. Leider waren sie sich der Nebenkosten des Kaufs von ca. 8,5% des Kaufpreises nicht bewusst und mussten feststellen, dass sie sich den Erwerb doch nicht leisten konnten.

Als sie dies dem Makler erklärten, drohte dieser mit einem Rechtsverfahren wegen Nichteinhaltung eines Kaufvertrags. Die Kunden waren sich nicht darüber im Klaren, dass das Kaufangebot ein rechtskräftiger Vertrag war.

Auch dieser Fall läuft noch.

 

 
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